DIE GASTFREUNDSCHAFT LIEGT IN UNSERER NATUR
Im Kanaltal und in der Gemeinde Malborghetto-Valbruna finden Sie eine große Auswahl an gemütlichen Unterkünften, eingebettet in die unberührte Natur der Julischen und Karnischen Alpen, mit allem Komfort für einen unvergesslichen Urlaub.
Ab dem 1. April 2026 wird in der Gemeinde Malborghetto-Valbruna die Ortstaxe eingeführt (Gemeinderatsbeschluss Nr. 11 vom 23.01.2026).
Die Abgabe ist von allen Gästen zu entrichten, die in Beherbergungsbetrieben im Gemeindegebiet übernachten, und wird für maximal 7 aufeinanderfolgende Nächte erhoben.
Die Höhe der Abgabe beträgt:
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Hotels mit 1–2 Sternen: € 1,50
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Hotels mit 3 Sternen: € 2,25
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Hotels mit 4 Sternen und höher: € 3,50
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Freiluft-Unterkünfte (Campingplätze und ausgestattete Stellplätze für temporäre Aufenthalte): € 2,00
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Touristische Vermietungen (Ferienwohnungen, B&B und andere, nicht oben genannte Unterkünfte): € 1,50
Die Abgabe gilt pro Person und pro Nacht und wird direkt von der Unterkunft im Namen der Gemeinde eingehoben.
Befreiungen
Gemäß der Gemeindeverordnung zur Ortstaxe sind folgende Personen von der Zahlung befreit:
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Kinder unter 12 Jahren
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Nicht selbstständige Menschen mit Behinderung mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung, einschließlich einer Begleitperson
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Angehörige der Staatspolizei, der lokalen Polizei, der Streitkräfte, der nationalen Feuerwehr sowie medizinisches Personal, die aus dienstlichen Gründen übernachten
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Personen, die aufgrund von Maßnahmen öffentlicher Behörden zur Bewältigung von Notfällen infolge von Katastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen sowie zu humanitären Hilfszwecken in Beherbergungsbetrieben untergebracht sind